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   VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125   

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https://dejure.org/2023,24373
VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125 (https://dejure.org/2023,24373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125 (https://dejure.org/2023,24373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2023 - 22 ZB 23.1125 (https://dejure.org/2023,24373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3, § 124a Abs. 4 S. 4; GG Art. 3; Richtlinie für die Gewährung außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für Dezember 2020
    Hinreichende Differenzierung bei der Gewährung von Billigkeitsleistungen für Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen

  • rewis.io
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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Richtlinienadressaten oder -betroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. dazu allgemein BVerfG, B.v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07- juris Rn. 63 f.).

    Die Fragestellung lässt sich ohne weiteres aufgrund der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu Billigkeitsleistungen und dem Willkürverbot (BVerfG, B.v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07- juris Rn. 63 f.; BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 6 ZB 21.2023 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 26.3.2021 -13 B 363/21.NE - juris Rn. 91 ff. m.w.N.) beantworten.

  • BGH, 11.05.2023 - III ZR 41/22

    Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Ein derartiger Anspruch ergibt sich auch nicht aus der sog. ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung des Eigentums, weil es nach dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Entschädigung nicht zulässig ist, der Klägerin kraft Richterrechts einen Ausgleichsanspruch zu gewähren (BGH, U.v. 11.5.2023 - III ZR 41/22 - juris Rn. 48; U.v. 17.3.2022 - III ZR 79/21 - juris Rn. 59).

    Dabei kommt dem Gesetzgeber ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu, der sich daran zu orientieren hat, für grundsätzlich wirtschaftliche Unternehmen die Folgen der Pandemie abzumildern (BGH, U.v. 11.5.2023 - III ZR 41/22 - juris Rn. 53).

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Ein derartiger Anspruch ergibt sich auch nicht aus der sog. ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung des Eigentums, weil es nach dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Entschädigung nicht zulässig ist, der Klägerin kraft Richterrechts einen Ausgleichsanspruch zu gewähren (BGH, U.v. 11.5.2023 - III ZR 41/22 - juris Rn. 48; U.v. 17.3.2022 - III ZR 79/21 - juris Rn. 59).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 6 ZB 21.2023

    Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Werkstatt für Menschen mit Behinderung,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Die Fragestellung lässt sich ohne weiteres aufgrund der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu Billigkeitsleistungen und dem Willkürverbot (BVerfG, B.v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07- juris Rn. 63 f.; BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 6 ZB 21.2023 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 26.3.2021 -13 B 363/21.NE - juris Rn. 91 ff. m.w.N.) beantworten.
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 6 ZB 21.1889

    Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Dialysezentrum, Zuwendungsvoraussetzungen,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Da nur der Zuwendungsgeber bzw. die Beklagte die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften besitzen (BayVGH, B.v. 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 - juris Rn. 23; B.v. 8.11.2021 - 6 ZB 21.1889 - juris Rn. 20), scheidet eine analoge Ausdehnung der durch die Richtlinie über die Dezemberhilfe vorgegebenen Antragsberechtigung auf die Klägerin aus.
  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Die Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 17) erfüllt die Klägerin mit den angeführten Gesichtspunkten jedoch nicht.
  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 22 ZB 22.212

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Rücknahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Da nur der Zuwendungsgeber bzw. die Beklagte die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften besitzen (BayVGH, B.v. 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 - juris Rn. 23; B.v. 8.11.2021 - 6 ZB 21.1889 - juris Rn. 20), scheidet eine analoge Ausdehnung der durch die Richtlinie über die Dezemberhilfe vorgegebenen Antragsberechtigung auf die Klägerin aus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 13 B 363/21

    Erfolgloser Normenkontrollantrag einer Speiselokalbetreiberin auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Die Fragestellung lässt sich ohne weiteres aufgrund der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu Billigkeitsleistungen und dem Willkürverbot (BVerfG, B.v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07- juris Rn. 63 f.; BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 6 ZB 21.2023 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 26.3.2021 -13 B 363/21.NE - juris Rn. 91 ff. m.w.N.) beantworten.
  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 22 ZB 22.1468

    Standortbescheinigung für ortsfeste Mobilfunkanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1125
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt ist und über den entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser auch bedürfen (BayVGH, B.v. 16.5.2023 - 22 ZB 22.1468 - juris Rn. 36).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 2 LZ 598/22

    Rückforderung von Dezemberhilfe nach dem Coronaüberbrückungshilfeprogramm;

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